Anzeigepflicht | Wohngebäudeversicherung
Anzeigepflicht - melden macht frei - gilt auch im Bereich der Wohngebäudeversicherung für Gefahrenerhöhungen
Anzeigepflicht von Änderungen der Gefahr an Wohngebäuden
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich das Risiko für das versicherte Gebäude erhöht hat. Das kann durch verschiedene Faktoren geschehen, wie zum Beispiel:
- Umbauten oder Renovierungen am Gebäude, welche die Bausubstanz verändern oder die Sicherheit beeinträchtigen könnten.
- Veränderungen in der Nutzung des Gebäudes, zum Beispiel von Wohn- zu Gewerberäumen.
- Änderungen in der Umgebung des Gebäudes, die das Risiko von Schäden erhöhen könnten, wie zum Beispiel der Bau einer Fabrik in der Nähe.
Es ist wichtig, solche Veränderungen am Wohngebäude dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen(Obliegenheit), da sie Auswirkungen auf die Versicherungsprämie und den Versicherungsschutz haben können. Wenn eine Gefahrerhöhung nicht gemeldet wird, verstößt der Versicherungsnehmer, gegen seine vertragliche Anzeigepflicht und wenn es zu einem Schaden kommt, könnte der Wohngebäudeversicherer die Leistung verweigern oder die Versicherung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung kündigen.
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