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Anzeigepflicht | Wohngebäudeversicherung

Anzeigepflicht - melden macht frei - gilt auch im Bereich der Wohngebäudeversicherung für Gefahrenerhöhungen

Anzeigepflicht von Änderungen der Gefahr an Wohngebäuden

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich das Risiko für das versicherte Gebäude erhöht hat. Das kann durch verschiedene Faktoren geschehen, wie zum Beispiel:

  • Umbauten oder Renovierungen am Gebäude, welche die Bausubstanz verändern oder die Sicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Veränderungen in der Nutzung des Gebäudes, zum Beispiel von Wohn- zu Gewerberäumen.
  • Änderungen in der Umgebung des Gebäudes, die das Risiko von Schäden erhöhen könnten, wie zum Beispiel der Bau einer Fabrik in der Nähe.

Es ist wichtig, solche Veränderungen am Wohngebäude dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen(Obliegenheit), da sie Auswirkungen auf die Versicherungsprämie und den Versicherungsschutz haben können. Wenn eine Gefahrerhöhung nicht gemeldet wird, verstößt der Versicherungsnehmer, gegen seine vertragliche Anzeigepflicht und wenn es zu einem Schaden kommt, könnte der Wohngebäudeversicherer die Leistung verweigern oder die Versicherung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung kündigen.

Weitere nützliche Versicherungsprodukte als Ergänzung zur verbundenen Wohngebäudeversicherung = VGB

Wenn man sich als Bauherr betätigt dann kann man was erleben - eine Bauleistungsverversicherung schützt sie vor einigen bösen Überaschungen - Feuer, Diebstahl, Fahrlässigkeit der Bauhandwerker, während der Bauphase.

Wichtige Police für Häuslebauer > Bauleistungspolice > bietet Versicherungsschutz während der Bauphase am Gewerk und für bereits verbaute Teile. Weiterlesen >>>

Wer ein Haus baut läuft Gefahr, das die Bautätigkeit nicht oder nicht ausreichend über die Privathaftpflicht mitversichert ist - eine Bauherrenhaftpflicht in höhe der richtigen Bausumme schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen.

Wichtige Police für Häuslebauer > Bauerenhaftpflicht > oft besteht keine Deckung über die Privathaftpflicht des Bauherren. Weiterlesen >>>

 

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