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Reisegepäckversicherung | Hausrat auf Reisen versichern

Wer auf eine Reise tut, muss wissen, dass sein mitgeführtes Gepäck nur selten ausreichend über seine Hausratversicherung mitversichert ist. Als Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs die am Körper oder in der Kleidung oder im Inneren eines üblichen Transportmittels vom reisenden mit sich geführt werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, welche auf der Reise erworben wurden. Daher ist es wichtig, Quittungen getrennt vom Gepäck auf zu heben. Eingeschränkt versichert sind Foto- und Videoapparate einschließlich des Zubehörs, hierfür gelten zumeist besondere Pflichten zum Transport und zur Aufbewahrung während der Reise, in einem Beherbergungsbetrieb oder einer Schiffsreise.

Nicht versichert sind: Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, Kontaktlinsen, Prothesen jeder Art,...

Was gehört nur bedingt zum Reisegepäck? - Sachen, welche dauerhaft außerhalb des Hauptwohnsitzes z.B. in Zweitwohnsitzen oder z.B. Gartenlauben, Booten, Campingwagen gelagert werden. Sind durchaus im Rahmen der Außenversicherung über eine Hausratversicherung versicherbar. Aber sobald sich diese nicht mehr in der gesicherten Umgebung befinden, sondern selbst mit auf Fahrten, Reisen mitgenommen werden, können diese über die Reisegepäckversicherung mitversichert sein.

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