Fahrveranstaltung: Unfälle während der Teilnahme an Rennen
Fahrveranstaltung bezieht sich auf Unfälle, während der Teilnahme Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten selten versichert
Private Rennveranstaltungen mit Freizeitcharakter können durchaus mitversichert sein
Viele private Unfallversicherungen schließen Fahrveranstaltungen z.B. Motorsport- und Rennveranstaltungen ganz oder teilweise vom Versicherungsschutz aus. Dennoch gibt es Policen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Freizeitaktivitäten durchgeführt werden können. Typische Punkte, die man in den Versicherungsbedingungen beachten sollte:
- Klauseln zu Motorsport oder „gefährlichen“ Sportarten
Die Teilnahme an Fahr-Veranstaltungen, mit Freizeitcharakter oder unter Einhaltung einer Durchschnittsgeschwindigkeit kann jedoch mitversichert sein
Für Berufssportler im professionellen Motorsport ist eine herkömmliche private Unfallversicherung oft unzureichend, weil die meisten Tarife Wettkämpfe und Trainings ausschließen. Spezialisierte Anbieter oder Verbandsversicherungen decken jedoch auch Rennveranstaltungen ab. Hohe Invaliditätssummen sind wesentlich, da Verletzungen häufig schwerwiegend auftreten. Auch Leistungen wie Unfallrente und Tagegeld sollten enthalten sein. Die Abgrenzung von Berufs- zu Sportunfähigkeit ist entscheidend. Wer seinen Lebensunterhalt mit Motorsport verdient, benötigt eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine fundierte Beratung ist daher unerlässlich. So lassen sich finanzielle Risiken minimieren und die Karriere
* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!
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