Berufliche Nebentätigkeiten: Thema Privathaftpflichtversicherung
Berufliche Nebentätigkeit gegen Entgelt, wie lange greift die Privathaftpflichtversicherung bei Nebenjobs, Minijobs, selbstständiger nebenberuflicher Arbeit.
Gilt die Privathaftpflicht auch bei einer Nebentätigkeit?
In der Regel nicht. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur private Risiken ab. Berufliche Tätigkeiten – auch wenn sie im Nebenerwerb oder nebenberuflich ausgeübt werden – gelten als gewerblich oder über oder beruflich bedingt und sind in der Regel von der Versicherung und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sollte hier eine beschränkte Deckung angeboten werden, sollte man sich diese nochmals schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen!
Beispiel: Ein Hobbymusiker spielt regelmäßig auf Hochzeiten gegen Bezahlung. Während des Auftritts beschädigte er versehentlich teures Equipment des Veranstalters. Die Privathaftpflicht zahlt nicht, da es sich um eine berufliche Tätigkeit gegen Entgelt handelt.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel keine beruflichen Nebentätigkeiten ab. Wer nebenberuflich tätig ist – etwa als Dozent, Fotograf oder Handwerker – sollte den Versicherungsschutz genau prüfen. In manchen Fällen ist eine Erweiterung der Privathaftpflicht möglich, meist ist jedoch eine Betriebshaftpflichtversicherung notwendig.
Wichtig: Informieren Sie Ihre Versicherung über jede Form der Nebentätigkeit und vergleichen Sie passende Tarife dafür und vergleichen Sie passende Tarife für Nebenjob, Minijob oder selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb. So vermeiden Sie Versicherungslücken und sind im Schadensfall auf der sicheren Seite.
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