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Be- und Entladeschäden über die Privathaftpflichtversicherung

Be- und Entladeschäden über die Privathaftpflicht absichern – Schutz vor Kosten und ohne Höherstufung in der Kfz-Versicherung

Vorteil der Mitversicherung von Be- und Entladeschäden über die Privathaftpflicht

Ein großer Vorteil, wenn Be- und Entladeschäden über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, liegt darin, dass im Schadensfall keine Höherstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt. Dadurch bleiben Ihre Beiträge stabil, und Sie müssen nicht mit steigenden Prämien rechnen.

Ein einfaches Beispiel aus dem Alltag einer Mutter:

Eine junge Frau lädt Ihr Baby in Ihr Fahrzeug und währen Sie das im Kindersitz fest mach kommt, eine Windböe und lässt die Tür Ihres KFZ an das Nachbarfahrzeug prallen. In der Regel wird ein solcher Vorgang über die KFZ-Haftpflicht reguliert.

Be- und Entladeschäden in der Privathaftpflicht – Ihr Vorteil: Mit einer Privathaftpflichtversicherung, die Be- und Entladeschäden abdeckt, vermeiden Sie unerwartete Kosten und schützen sich vor finanziellen Folgen. Wenn beim Be- oder Entladen eines Fahrzeugs ein Schaden entsteht, übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten – ohne eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters. Das ist besonders vorteilhaft bei Umzügen, beruflichen Transporten oder spontanen Hilfsaktionen, da Sie als helfende Person nicht persönlich haften und der Fahrzeugbesitzer keine steigenden Prämien befürchten muss. Sorgen Sie mit dieser Absicherung für finanziellen Schutz und vermeiden Sie Streitigkeiten im Schadensfall.

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