Auslandsaufenthalte innerhalb & außerhalb Europas | PHV
Für Auslandsaufenthalte ist die gesetzliche Haftpflicht gemäß PHV-Police versichert ▷ wichtig Versicherungssummen & Zeiten beachten
Die private Haftpflichtversicherung zahlt häufig auch bei Auslandsaufenthalten:
Bei vielen Privathaftpflichtversicherungen besteht auch Versicherungsschutz im europäischen oder außereuropäischen Ausland im Rahmen der zum Vertrag gehörenden Versicherungsbedingungen. Innerhalb Europas kann die Deckung zeitlich unbegrenzt sein, aber auch nur auf wenige Jahre beschränkt sein. Außerhalb Europas gilt in den meisten Bedingungen eine oft kurze zeitliche Begrenzung bis zu 5 Jahren. Bitte beachten Sie, dass bei einem Auslandsaufenthalt, das Recht des Landes gilt, in welchen Sie sich aufhalten. Wer sich häufig im Ausland aufhält, sollte auch seine private Rechtsschutzpolice auf sein Reiseverhalten anpassen. Bei längerfristiger Verlegung des Wohnsitzes (Bedingungen der jeweiligen Privathaftpflicht prüfen) in das europäische oder außereuropäische Ausland bedarf es immer einer Korrespondenzadresse in Deutschland. Häufig wird auch ein deutsches Konto verlangt!
Wichtig bei Auslandsaufhalten:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Privathaftpflicht auch Kautionsleistungen im Ausland erbringt. Während diese Möglichkeit in Deutschland eher selten angewandt wird, kann diese Sicherheitsleistung im Ausland durchaus nach einem Haftpflichtschaden behördlich angeordnet werden. Auch wenn, man sich diesen Fall jetzt nicht vorstellen kann, spielt diese Leistung eine wichtige Rolle, wenn man sich im Ausland ein KFZ leiht und mit diesem einen Unfall verursacht! Hierbei kann die Mallorca-Deckung ein weiterer möglicher Leistungspunkt der PHV wichtig werden
Weitere nützliche Produkt zu privaten finanziellen Enthaftung
Rechtsschutzversicherung > diverse Anbieter & Tarife für Privat | Gewerbe | Freiberufler | Landwirte sofort vergleichen. Weiterlesen >>>