Ausfalldeckung in der PHV ▷ wenn der Schädiger nichts hat
Wenn der Geschädigte nicht mit der Regulierung seines Schadens rechnen muss, da der Schädiger weder eine PHV - Privathaftpflicht noch Vermögen hat!
Die Ausfalldeckung, auch Forderungsausfalldeckung genannt, schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Nachteilen im Schadensfall, wenn der Schädiger seine Schadensersatzleistung gegenüber dem Geschädigten aufgrund des Fehlens einer entsprechenden Haftpflichtversicherung und fehlendem Vermögen nicht erbringen kann.
Wichtig:
Nur selten erbringt der Privathaftpflichtversicherer eine Leistung ohne einen Nachweis. Das bedeutete für den Geschädigten, er muss zunächst erst einmal gegen den Schadensverursacher einen Titel vor Gericht erwirken. Erst dann ist mit einer Leistung aus der eigenen Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Ausfalldeckung zu rechnen.
Bitte beachten Sie, die Reglungen zur Ausfalldeckung bei Ihrem Privathaftpflichttarif!
Aus diesem Grund empfehlen wir:
Den Einschluss der Rechtsschutz zur Ausfalldeckung!
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